Hallo, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie rechtlich nicht dazu können, ob hier ein geldwerter Vorteil vorliegt oder nicht. Kann hierzu jemand aus der Community unterstützen? Wenn diese Studiengebühren steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden sollen, empfehle ich Ihnen die Standardlohnart 3701 "Bezug, st- und sv-frei" auf eine freie Lohnartennummer zu kopieren und umzubenennen.
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