Hallo liebe Datev-Community, ich habe eine Frage zur Einpflegung von nachträglichen AHK in ANLAG (Kanzlei ReWe). Und zwar ist meine Mandantin Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses, das größtenteils vermietet ist und in dem sie auch selbst wohnt. In 2021 hat sich die Mandantin eine Aufzugsanlage einbauen lassen (Inbetriebnahme im Dezember 2021). Da der Personenaufzug einen unselbständigen Gebäudeteil darstellt wird er ja zusammen mit dem Gebäude über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Soweit so gut. Die Abschreibung erfolgte dann in 2021 zeitanteilig, eben für den einen Monat (AHK / RND * 1/12). Nun wurden in 2022 noch nachträgliche Herstellungskosten getragen. Nach den EStH H 7.3 bemisst sich die weitere AfA (ab 2022) nach der ursprünglichen BMG zzgl. der nachträglichen HK. Allerdings rechnet sowohl Kanzlei ReWe (also ANLAG) als auch die Einkommensteuer mit dem Restbuchwert (AHK - zeitanteilige AfA aus 2021) zzgl. der nachträglichen HK, was meines Erachtens ja falsch ist? Kann mir jemand sagen, wie ich die Berechnung "umstellen" kann, eben, dass die weitere AfA nach den ursprünglichen HK zzgl. den nachträglichen HK berechnet wird? Vielen lieben Dank im Voraus! Veronika
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