@IBS-MEM Und dem Studenten einbläuen, dass er unbedingt mitteilen soll, wenn die andere Beschäftigung endet. Denn dann wird die Beschäftigung wieder ein Minijob, wenn die Bedingungen dafür vorliegen. Wird weiterhin als Werkstudent abgerechnet, kommen bei der nächsten Prüfung evtl. Nachzahlungen und Säumniszuschläge....braucht man ja nicht.
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