Hallo Herr Lutz, wir haben aktuell auch den Fall, dass ein Student auf 520 € Basis bei uns beginnen möchte. Der Student hat jedoch bereits bei einem anderen Arbeitgeber einen 520 € Job welcher an die Knappschaft gemeldet wird. Der erste Arbeitgeber würde den Mitarbeiter nun von Steuerklasse 6 auf 1 ändern. Dies hätte dann zur Folge -wen ich Sie richtige verstehe- dass wir den Studenten mit RV-pflichtig und mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen müssen. Eine Pauschalversteuerung über die KV mit 20% ist dann nicht mehr möglich? Liebe Grüße M.Klinke
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