Und dann wäre erst mal die Frage, ob die Gf sozialversicherungspflichtig ist oder als GGFin sozialversicherungsfrei ist. Die Besonderheiten und Bagatellgrenze betrifft nämlich nur die SV. Wenn sie als GGFin den Firmenwagen weiter nutzt, muss dies auch weiterhin als Gehalt abgerechnet werden. Die Frage zur Anrechnung beim Elterngeld müsste aber dennoch geklärt werden.
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