Hallo, ich empfehle Ihnen die Energiepreispauschale noch in das Vorjahr nachzuberechnen. Wenn Sie die Nachberechnung mit dem Entstehungsprinzip durchführen, wird Ihnen eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E erstellt. Die manuelle Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung können Sie über das DATEV-Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung oder über elster.de vornehmen. Weitere Informationen finden Sie hier: Energiepreispauschale in Lohn und Gehalt abrechnen Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen
... Mehr anzeigen