https://www.haufe.de/personal/entgelt/deuev-meldungen-bei-elternzeit_78_602692.html Krankenkassenwechsel und Beendigung der Beschäftigung während der Elternzeit Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der neuen Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Die Abgabe einer Ende-Meldung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich. Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben. Die Elternzeit beginnt bei der neuen Krankenkasse also am 01.02.2024 und endet am 31.10.2024. Das kannst du ja so erfassen und dann sollten auch die entsprechenden Meldungen erstellt werden.
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