Hallo, unser Mandant hat Beleg in DUO hochgeladen. Diese sind nicht im Posteingang gelandet, sondern wurden in einem Ordner abgelegt. Rückwirkend sind die Belege in den Posteingang verschoben worden. Die Belege sind nicht bearbeitet und nicht gebucht. Können aber aus dem Posteingang nicht in den Papierkorb verschoben werden(ohne Sonderrecht), da sie bereits in einem Ablageordner waren. Dem Mandanten gefällt es nicht, dass er die Belege nicht löschen kann. Bzw. finde ich es persönlich auch unverständlich, wieso diese Funktion in den Standardrechten nicht möglich ist. (Da der Beleg noch nicht bearbeitet, gebucht ist). Hätten Sie dazu einen Vorschlag für eine praktikable Handhabung. Vielen Dank.
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