Hallo Frau Preuß, wir haben ein ähnliches Problem. Ein Mitarbeiter, der sich bis 2020 für über 1,5 Jahre im Krankenstand befand, ist Ende November 2020 ausgetreten. Er erhält jetzt im Monat Juni eine Urlaubsabgeltung und Überstundenauszahlung für diese Zeit bzw. die Zeit vor seiner Erkrankung. SV-Beiträge fallen nicht an. Ich würde ihn nun für den Juni mit Personengruppe 0 unter seiner alten Personalnummer mit einem neuen Zeitraum (Juni) anmelden und die Urlaubsabgeltung (Stammlohnart 223) und die Überstunden auszahlen. SV-Beiträge dürften keine anfallen, und Steuern auch kaum. Ist das so korrekt? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und freundliche Grüße Nantke
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