abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung einer Urlaubsabgeltung an Ausgesteuerte Mitarbeiterin

4
letzte Antwort am 28.06.2023 10:08:57 von BO-2023
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Julia_MH
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
919 Mal angesehen

Hallo, 

 

ein Mitarbeiter, welcher bereits 2019 ausgesteuert wurde, erhält nun eine Urlaubsabgeltung da das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu Mitte März beendet wurde. 

 

Wie muss diese Urlaubsabgeltung abgerechnet werden? Ist diese SV- & Steuer-frei? 

 

Vielen Dank & viele Grüße.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
865 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie die Urlaubsabgeltung mit der Lohnart 4060 abrechnen, wird der Betrag als Sonderbezug versteuert. Je nachdem, welche ELStAM-Merkmale der Arbeitnehmer hat und wie hoch der Sonderbezug ist, können steuerliche Abzüge anfallen.


Diese Lohnart ist auch SV-pflichtig. Es werden allerdings nur dann Sozialversicherungsbeiträge berechnet, wenn SV-Tage anfallen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Julia_MH
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
821 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß, 

 

nach Auskunft der Krankenkasse ist diese Urlaubsabgeltung SV-frei, da das Arbeitsverhältnis SV-rechtlich bereits beendet ist. 

 

Es dürfen somit weder Beiträge noch Meldungen an die SV rausgehen. SV-Tage werden auf der Abrechnung keine aufgeführt, Beiträge und Meldungen werden jedoch erstellt, sofern die Lohnart 4060 verwendet wird.

 

Wie muss die Erfassung erfolgen? Andere Lohnart? 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
753 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich sollten weder SV-Beiträge anfallen noch DEÜV-Meldungen erstellt werden, wenn der Mitarbeiter bereits 2019 ausgesteuert wurde.


Haben Sie für die Auszahlung der Urlaubsabgeltung einen zweiten Beschäftigungszeitraum angelegt?


Wenn ja, haben Sie zwei Möglichkeiten:

 

  1. Sie löschen den Beschäftigungszeitraum und rechnen den Einmalbezug mit der Lohnart 4060 und Zuordnung zum aktuellen Abrechnungsmonat ab.
  2. Sie erfassen im Kalender einen Ausfallschlüssel mit Unterbrechungstatbestand (z. B. "KA").
    In beiden Fällen werden keine SV-Tage ausgewiesen und es erfolgt damit keine Verbeitragung.

 

Sollte dies ebenfalls nicht die Lösung sein, dann wenden Sie sich bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
BO-2023
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
678 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß,

 

wir haben ein ähnliches Problem.

Ein Mitarbeiter, der sich bis 2020 für über 1,5 Jahre im Krankenstand befand, ist Ende November 2020 ausgetreten. Er erhält jetzt im Monat Juni eine Urlaubsabgeltung und Überstundenauszahlung für diese Zeit bzw. die Zeit vor seiner Erkrankung. SV-Beiträge fallen nicht an.

 

Ich würde ihn nun für den Juni mit Personengruppe 0 unter seiner alten Personalnummer mit einem neuen Zeitraum (Juni) anmelden und die Urlaubsabgeltung (Stammlohnart 223) und die Überstunden auszahlen.

SV-Beiträge dürften keine anfallen, und Steuern auch kaum.

 

Ist das so korrekt?

 

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und freundliche Grüße

Nantke

0 Kudos
4
letzte Antwort am 28.06.2023 10:08:57 von BO-2023
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage