Hallo,
ein Mitarbeiter, welcher bereits 2019 ausgesteuert wurde, erhält nun eine Urlaubsabgeltung da das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu Mitte März beendet wurde.
Wie muss diese Urlaubsabgeltung abgerechnet werden? Ist diese SV- & Steuer-frei?
Vielen Dank & viele Grüße.
Hallo,
wenn Sie die Urlaubsabgeltung mit der Lohnart 4060 abrechnen, wird der Betrag als Sonderbezug versteuert. Je nachdem, welche ELStAM-Merkmale der Arbeitnehmer hat und wie hoch der Sonderbezug ist, können steuerliche Abzüge anfallen.
Diese Lohnart ist auch SV-pflichtig. Es werden allerdings nur dann Sozialversicherungsbeiträge berechnet, wenn SV-Tage anfallen.
Hallo Frau Preuß,
nach Auskunft der Krankenkasse ist diese Urlaubsabgeltung SV-frei, da das Arbeitsverhältnis SV-rechtlich bereits beendet ist.
Es dürfen somit weder Beiträge noch Meldungen an die SV rausgehen. SV-Tage werden auf der Abrechnung keine aufgeführt, Beiträge und Meldungen werden jedoch erstellt, sofern die Lohnart 4060 verwendet wird.
Wie muss die Erfassung erfolgen? Andere Lohnart?
Hallo,
grundsätzlich sollten weder SV-Beiträge anfallen noch DEÜV-Meldungen erstellt werden, wenn der Mitarbeiter bereits 2019 ausgesteuert wurde.
Haben Sie für die Auszahlung der Urlaubsabgeltung einen zweiten Beschäftigungszeitraum angelegt?
Wenn ja, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sollte dies ebenfalls nicht die Lösung sein, dann wenden Sie sich bitte über einen der anderen Servicekanäle an uns, damit wir den Sachverhalt individuell prüfen können.
Hallo Frau Preuß,
wir haben ein ähnliches Problem.
Ein Mitarbeiter, der sich bis 2020 für über 1,5 Jahre im Krankenstand befand, ist Ende November 2020 ausgetreten. Er erhält jetzt im Monat Juni eine Urlaubsabgeltung und Überstundenauszahlung für diese Zeit bzw. die Zeit vor seiner Erkrankung. SV-Beiträge fallen nicht an.
Ich würde ihn nun für den Juni mit Personengruppe 0 unter seiner alten Personalnummer mit einem neuen Zeitraum (Juni) anmelden und die Urlaubsabgeltung (Stammlohnart 223) und die Überstunden auszahlen.
SV-Beiträge dürften keine anfallen, und Steuern auch kaum.
Ist das so korrekt?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung und freundliche Grüße
Nantke