Hier ein Link der etl: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/ist-die-energiepreispauschale-epp-pfaendbar Darin wird auf die FAQ zur EPP verwiesen und ein erstes Urteil, was den Sachverhalt der EPP bereits anders urteilt. Spätestens danach schwindet meine Hoffnung, dass die IAP unpfändbar sein sollte. Ich wäre ohne schriftliche Auskunft des Berechtigten sehr vorsichtig!
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