Werkstudenten sind ja eigentlich mit 106 und 0100 geschlüsselt. Damit in keinem der Zweige KV,PV oder AV versicherungspflichtig. Ein Bestandsschutz kommt damit, wie im Beitrag der AOK geschrieben, nicht in Frage. Ich habe es bei uns in Abstimmung mit dem Mandanten so gehandhabt, dass weiterhin der Werkstudent im Bereich greift, da die Verdienstgrenze für den Minijob überschritten wird. Außerdem gibt es auch noch Vorlesungsfreie Zeiten, wo teilweise volle Arbeitszeit und damit über 1.040€ mtl. geplant sind. Damit wären wir aus dem Minijob auch raus. Danke für die Rückmeldungen.
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