Pauschal lässt sich das nicht beantworten, fragen Sie hier den Steuerberater des Unternehmens, der sollte in der Regel die Einzelheiten der Vergangenheit kennen und daraus eine Beurteilung des Sachverhalts vornehmen können. Denn nach Ihrer Beschreibung kann die Leistung eines Handwerkers recht unterschiedlich beurteilt werden.
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