Hallo! Ich sehe das genauso, auch m.E. darf die EPP nicht im Gesamtbrutto enthalten sein. Es handelt sich ja nicht um eine Arbeitgeberleistung, zudem nicht um Arbeitslohn. Sie verfälscht somit - Statistiken (Problem wurde wohl behoben) - die BG-Meldung - die Schwerbehindertenabgabe - Verdienstbescheinigungen (z. Bsp. Wohngeld) - ... ?! Bekannte, die mit SAP und LEXWARE abrechnen, rechnen die EPP ins Steuerbrutto (zum versteuern) und dann noch als Nettobezug ab. Ich denke, das ist der korrekte Weg!
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