Hallo Herr Vogt, für die Vollmachtsdatenbank (VDB) wird die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen nach Vorlage des BMF verwendet. Diese Vorlage sieht nur eine Zeile für Datum und Unterschrift vor und darf laut deren Vorgabe auch nicht verändert werden. Danach richten wir uns in der Vollmachtsdatenbank. Wenn jetzt unterhalb dieser Zeile mehrere Zeichnungsberechtigte unterschreiben, macht das in der Praxis sicher durchaus Sinn, ist laut Vollmachtsvorlage jedoch nicht vorgesehen. Auf Verlangen der Finanzverwaltung muss immer die Papiervollmacht vorgelegt werden und diese enthält dann ja alle Unterschriften. In der Vollmachtsdatenbank ist m.E. das Datum der Unterschrift anzugeben, ab dem die Vollmacht als erteilt gilt. Ob es Ort und Datum des ersten oder des letzten Unterzeichners ist, können wir rechtlich nicht beurteilen. Mit freundlichem Gruß Jennifer Hecht
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