Hallo, im Tarifvertrag gibt es keine festgelegte Regelung bzgl. des Berechnungsfaktors zur Teilberechnung des Urlaubsanspruchs im GaLa-Bau. Bitte wenden Sie sich an die Sozialkasse des Berufsstandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (EV-GALA) um direkt zu klären, wie Sie die Teilberechnung durchführen können.
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