Hallo Community, ich füge eine Info (Sonderreport Rechtsprechung) der BDA bei, die sich mit der Pfändbarkeit der EPP auseinandersetzt. Einige gute Hinweise sind im Urteil zu finden; wie zum Beispiel: "Der Gesetzgeber habe es unterlassen, eine Regelung zur Pfändbarkeit der EPP zu treffen." "Es sei unklar, welche Ziele der Gesetzgeber mit der Pauschale verfolge." Ob der Gesetzgeber diese beiden Aspekte bei der geplanten Inflationsausgleichsprämie wieder "vergisst"? Viele Grüße und ein erholsames langes Wochenende.
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