Hallo, für die Abrechnung eines steuer- und SV-freien Auslagenersatzes gibt es keine eigene DATEV-Standardlohnart. Sie haben die Möglichkeit, die DATEV-Standardlohnart 3701 (Bezug, st- und sv-frei) auf eine freie Lohnartennummer zu kopieren und diese entsprechend umzubenennen. Wie Sie eine individuelle Lohnart in Lohn und Gehalt anlegen können, lesen Sie bitte in unserem Dokument 1071690 – Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen.
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