Hallo, ich habe es bei einem Mandanten so gelöst, dass ich bei der Erfassungsmaske für das Grundstück zwei Flächenangaben gemacht habe. Also das Grundstück entsprechend der Bodenrichtwerte und der dazu gehörigen Flächen aufgeführt habe. Anschließen habe ich bei den Gemarkungen und Flurstücken alle einzelnen Flurstücke mit qm aufgeführt und festgelegt, auf welche Fläche (s.o.) sich dieses Flurstück bezieht. Bislang habe ich keine Fehlermeldungen und die Berechnung sieht auch "gut" aus. Es wird ein durchschnittlicher Bodenrichtwert berechnet. Finale Prüfung steht noch aus. Grüße
... Mehr anzeigen