WEnn Sie mit corona Afa , die Afa meinen nach der Hardware zu 100% im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden kann. Dann müssen Sie zunächst aufpassen ob sie einen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich haben. Nur im Steuerrechtlichen Bereich gilt diese Afa. Da es keine Sofortabschreibung nach § 6 abs. 2 ESTG ( GWG) noch eine Sonderabschreibung ist ( hat das BMF selbst verkündet) ist es eine normal Afa und daher im SKR 04: 6220 (Lediglich die normierte regelmäßige Nutzungsdauer wurde auf 12 bzw. Rest Jahr verkürzt.
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