Hallo, bezüglich der mehrwertsteuerlichen Behandlung können wir Ihnen keine rechtliche Auskunft geben. Informationen darüber, wie Sie Firmenräder korrekt mit Lohn und Gehalt abrechnen können, finden Sie in unseren folgenden Dokumenten: • Überlassung von Firmenrad, E-Bike und Pedelec – Hintergrund • (Elektro-) Fahrrad mit einer Gehaltsumwandlung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
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