Hallo @susanne_koch, der Vorjahresvergleich im Folgejahr (= Normal-Wirtschaftsjahr) verwendet die korrekte Quartalszuordnung. Z. B. werden die Monate Januar bis März 2023 dann den Monaten Januar bis März 2022 gegenübergestellt, auch wenn im Vorjahr aufgrund eines WJ-Beginns z. B. im Februar dort das Quartal Februar bis April ausgewertet wurde. Beachten Sie bitte, dass bei Nutzung der BWA auf Basis von Kontenzwecken aktuell die Erstellung von Vorjahresvergleichen nicht möglich ist, wenn in den betrachteten Wirtschaftsjahren der Wirtschaftsjahresbeginn abweicht. In dieser Konstellation ist die Erstellung eines Vorjahresvergleiches nur durch Nutzung der bisherigen BWA möglich. Ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 12.0 (voraussichtlich August 2023) kann auch bei abweichendem Wirtschaftsjahresbeginn wieder eine BWA mit Vorjahresvergleich erstellt werden. Alle Informationen finden Sie auch im Dokument BWA-Kontenzwecke: Vorjahresvergleich mit Rumpfwirtschaftsjahr nicht möglich.
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