In diesem Fall standen alle Details im Kaufvertrag. Und ja, es gab eine AZ-Nummer. Aber wenn die Grundstücke (oder Teile davon) dem/denselben Eigentümer(n) gehören und gemeinsam genutzt werden, legen wir alles unter einer gemeinsamen AZ-Nummer zusammen. Wir haben dies mit beiden örtlichen Finanzämtern besprochen. Sie haben schließlich zugestimmt (nachdem wir ihnen die Gesetzesparagraphen und die Gerichtsurteile gezeigt haben), dass wir das tun können. Wie wir entscheiden, was wir zusammenlegen, kannst du auf https://www.ettensperger.com/grundsteuer/ unter "Was ist eine wirtschaftliche Einheit?" nachlesen. Grundsteuer ist nie langweilig
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