Guten Tag, Der Arbeitgeber besitzt Wohnungen, sein Geschäftszweck ist aber kein Wohnungsbauunternehmen o.ä. Die Miete entspricht inkl. der NK (770,00 Euro) der ortsüblichen Miete. Es soll hier lediglich ein Nettoabzug i.H.v. 515,00 Euro über die Gehaltsabrechnung erfolgen. Einen Sachbezug sieht der Arbeitgeber nicht. Nun wurde mir der Mietvertrag vorgelegt. Der Arbeitgeber bezieht sich wegen des steuerfreien Rabatts (255,00 Euro) auf folgendes: Nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG unterbleibt der Ansatz eines Sachbezuges bei verbilligter Vermietung, wenn 66% der ortsüblichen Miete durch die Mietzahlung des Arbeitnehmers erreicht werden. 515/770 sind 66,88%, also liegt kein steuerpflichtiger Sachbezug vor. M.E. handelt es sich hier bei der vorliegenden Ausgestaltung des Mietvertrags aber um einen Zuschuss/Mitarbeiterrabatt (255,00 Euro) und dieser wäre dann Steuer- und SV-pflichtig abzurechnen. Liege ich hier richtig? Meine Frage: wenn der Mietvertrag auf (295,00 Miete zzgl NK 220,00 ) 515,00 Euro insgesamt reduziert würde (also ohne ausdrücklichen Mitarbeiterrabatt), würde es sich bei den 255,00 Euro dann um einen Steuer- und SV-freien Vorteil für den Arbeitnehmer handeln? Muss man hier ggfls. die Sachbezugsgrenze berücksichtigen? Vielen Dank.
... Mehr anzeigen