Ich würde mich mal kurz einklinken hier.. (Werte 2022) Mein Mandant hat mir nun seine erste Lunchit Abrechnung gesendet, in der es verschiedene Varianten gibt, die m.E. nach nicht steuerlich 1:1 umsetzbar sind: A) Wert der Mahlzeit unter 6,67 €: pauschal versteuert 3,57 €. Restbetrag steuerfrei Wäre für mich so i.O. B) Wert der Mahlzeit über 6,67 € und Zuzahlung des AN unter einem Betrag von 3,57 €: Wert der Mahlzeit 6,98 € - Zuzahlung AN 0,31 € = 6,67 € somit lt. Lunchit erstattbar Pauschal versteuert 3,57 € - 0,31 € = 3,26 € Steuerfrei an AN 6,67 € - 3,26 € = 3,41 € C) Wert der Mahlzeit über 6,67 € und Zuzahlung des AN über einem Betrag von 3,57 €: Wert der Mahlzeit 12 € - Zuzahlung AN 5,33 € = 6,67 € somit lt. Lunchit erstattbar Pauschal versteuert 3,57 € - 5,33 € = 0 € Steuerfrei an AN 6,67 € - 0 € = 6,67 € In meinen Augen stimmt Vorgang C doch überhaupt nicht. Da der Sachbezugswert überstiegen ist, können die 3,10 € auch nicht angewendet werden oder? Korrigiert mich gerne wenn ich einen Denkfehler habe. LG
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