@Christian Wielgoß Danke für Ihre Antwort. Ihre Bedenken teile ich auch. In einem vergleichbaren Fall eines anderen Bundeslandes in diesem Jahr habe ich genau das getan. Renteneinkünfte 10 Jahre nacherklärt, nachdem das Finanzamt die letzten zwei Jahre geschätzt und nachdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass Renten der Besteuerung unterlägen. Trotzdem wurden die rückständigen Jahre nicht veranlagt, mit der - nur mündlichen - Begründung, dem Finanzamt wäre in den Erklärungen kein neuer Sachverhalt bekannt geworden. Nur die beiden zeitnahen Schätzungsbescheide wurden geändert.
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