Hallo! Ich habe zu diesem Thema auch einige Fragen. Der Mitarbeiter ist zum 31.03.2022 ausgeschieden und soll jetzt mit der Juni-Abrechnung eine Abfindung bekommen. - In welchem Bearbeitungsmonat aktiviere ich das Häkchen "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen" in den Beschäftigunszeiträumen, im aktuellen Monat (Juni) oder im Austrittsmonat (März)? - Die Anmeldung für ELStAM habe ich mit Datum 01.06.2022 und Hauptarbeitgeberkennzeichen gemacht. Der ehemalige MA war seit Beschäftigungsende im Krankenstand und befindet sich seit 04.06.2022 in Elternzeit, ist aber auch beschäftigungslos gemeldet. Muss ich in diesem Fall ein voraussichtliches Einkommen eingeben? - In welchem Bearbeitungsmonat erfasse ich die Abfindung in den Bewegungsdaten? Im aktuellen Monat Juni geht es nicht, da der MA ein Austrittsdatum 31.03.2022 hat. Im aktuellen Monat als Nachberechnung auf März? Oder muss ich dem MA ein neues Eintrittsdatum 01.06.2022 geben? Vielen Dank und freundliche Grüße
... Mehr anzeigen