Hallo, die Abfindung und Urlaubsabgeltung kann nach Austritt des Mitarbeiters auch ohne Wiedereintritt abgerechnet werden. Bitte beachten Sie die Informationen im Dokument Einmalbezug - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt "4 Einmalzahlung nach Austritt des Mitarbeiters". DATEV kann keine Empfehlung darüber aussprechen, welches Gehalt Sie für die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitsverdienstes zu Grunde legen dürfen.
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