Hallo @S-Biermann , ich arbeite nicht mit Lohn und Gehalt. ABER: Haben Sie geprüft, ob alle Voraussetzungen stimmen: https://www.deubner-recht.de/themen/pfaendung/zusammenrechnung-einkommen-sozialleistung.html So wie ich Sie verstehe, wollen Sie (weil ein entsprechender Antrag seitens der Gläubiger auf Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Entgeltersatzleistungen vorliegt?!?) dies so im Lohnprogramm umsetzen. Sieht denn der PfÜB die Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen tatsächlich beim Arbeitseinkommen vor? Dann wäre die Auszahlung in Summe okay, weil bei 1.000 € Weihnachtsgeld die Pfändungsfreigrenzen nicht überschritten werden. BTW: Handelt es sich auch wirklich um ein Weihnachtsgeld oder um eine als Weihnachtsgeld "getarnte" Jahressonderzahlung, die ja dann voll pfändbar wäre? Siehe dazu hier den Beitrag Nr. 4 von Herrn Uwe Lutz: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Lohnpf%C3%A4ndung-und-Weihnachtsgeld/m-p/457416#M112164 Komplexes Thema; im Ernstfall sollten Sie die Hinterlegung beim Amtsgericht ins Betracht ziehen. VG
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