Hallo Zusammen. Die DIVA (II) ist jetzt ein bisschen wie einst Phönix aus der Asche entstiegen und mehr oder weniger verfügbar. Mich würde interessieren, wie Ihr mit dem Feld der Empfangsvollmacht in der Steuererklärung umgeht, da dort ja explizit geschrieben ist, dass man das nur anhakeln soll, wenn KEINE unbefristete Vollmacht z.B. über die Vollmachtsdatenbank existiert. Wir haben das in vielen Erklärungen aus alter Zeit noch mit drin und ich frage mich nun, ob da jetzt der Haken raus muss, wenn es in der VDB hinterlegt ist oder ob der drin bleiben kann und was ggf. in welcher Konstellation als Auswirkung gegeben wäre? Habt Ihr da schon Erfahrungen und gibt es ggf. von DATEV noch Input dazu? Handlungsempfehlung? Über ein paar Infos und Erfahrungen würde ich mich freuen. Viele Grüße aus Oberfranken, Daniel T.
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