Hallo AKW, herzlichen Dank für die Rückmeldung. Da haben Sie eigentlich vollkommen Recht. Wenn man die FAQ aufmerksam liest, gilt nach EU-Recht als Grundvoraussetzung für die Beantragung ja ein mind. 30 %iger Umsatzrückgang im Vergleich zu 2019, der eindeutig auf die Coronapandemie zurückzuführen ist und die in 1.2 genannten Punkte ausschließt. Genauer spezifiziert wird dies nicht. Also ist scheinbar nicht erforderlich, dass man den letzten Euro des Umsatzeinbruchs vs. 2019 auch auf die Pandemie zurückrechnet, solange die Grundvoraussetzung >30 % und Gesamtumsatz 2020 < 2019 erfüllt ist. Frohe Ostern und danke nochmal Stefan
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