Guten Morgen Herr Lutz, ich möchte Ihnen gern abschließend mitteilen, wie es mit meinem Fall weiterging. Wir hatten eine Elternzeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 in Datev (unter Fehlzeiten, da der MA während dieser Zeit nicht gearbeitet hatte) hinterlegt. Es ist korrekt, dass Datev dann eine Unterbrechungsmeldung 52 (mit dem Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021) an die Krankenkasse übermittelt und keine Jahresmeldung erstellt. Wie Sie schrieben, löst das Programm solch Meldungen automatisch aus. Wäre der Beginn jedoch der 02.01.2022 (also alles nach dem 01.01.2022) gewesen, wäre diese Unterbrechungsmeldung nicht so ausgelöst worden. Von unserer Seite aus haben wir alles korrekt eingegeben und die Daten an die Krankenkasse sind auch korrekt. Wir müssen nichts stornieren. Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe und Antworten! Viele Grüße und einen schönen Tag!
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