Mein Mandant hat eine Erbschaft erhalten und nun ist das Inventar zum Todestag im Rahmen der Buchwertfortführung in das Anlag meines Mandanten aufzunehmen. Wie kann ich das Inventar erfassen ohne dass eine Anlage des Inventars in den Altjahren erfolgt? Ist als AHK Datum der Todestag zu erfassen und wo kann ich dann das tatsächliche AHK des Rechtsvorgängers erfassen damit sich die AfA korrekt berechnet? Bisher konnte ich mir nur über eine indiv. AfA-BMG helfen, aber diese ist dann in jedem WJ neu zu erfassen. Danke!
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