Hallo, ich habe einen AN (Gehaltsempfänger) welcher in Deutschland arbeitet und in Österreich wohnhaft ist. Dieser war in Österreich von 03.03.-13.03.2022 in Isolation wegen Covid-Infektion. Bisher konnte ich in Erfahrung bringen dass die Erstattung der Entgeltfortzahlung auf Antrag des AG bei der Bezirkshauptmannschaft Kalendertäglich gezahlt wird, in diesem Fall also 11 Kalendertage. Die Berechnung für den Ersattungsantrag erfolgt ganz simpel Bruttogehalt durch Monatstage mal Ausfalltage. Also: 3000,- / 31 Tage * 11 Tage = 1064,52 € und dazu noch ein reiner Dienstgeberanteil in der ges. Sozialversicherung (ca. 17,53 %), die errechnet sich im Erstattungsantrag an Hand des eingetragenen Bruttogehalts = 186,61 €. Soweit so gut, aber wie muss ich denn nun diese Fehlzeit erfassen? Hatte das schon jemand von euch? Danke schon mal und viele Grüße
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