@digerw schrieb: Wäre evtl. die Nutzung von Meine Steuern eine Alternative ? Dort kann ich doch auch Belege aufbewahren. Gilt Meine Steuern als revisionssichere Archivierung? Hat jemand hiermit Erfahrungen gemacht? Danke für Eure Antworten Nein, ist ja rechtlich auch nicht vorgeschrieben. AO bezieht sich auf Buchführungsunterlagen Bilanzierer/EÜR. Für reine Belege zur Steuererklärung gibt es keine AO Vorschrift. Du kannst die Belege mit Bescheideingang wegschmeißen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage
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