Moin moin, vielleicht will die DATEV ja auch die evtl. anfallenden Bußgelder des Bundesamtes für Justiz übernehmen, sofern die Offen- bzw. Hinterlegung nicht bis zum 08.03.2022 erfolgt... Wäre nur der guten Ordnung halber wohl notwendig, sofern bis zum vorgenannten Datum keine Fehlerbeseitigung von Seiten der DATEV erfolgt...
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