Hallo @Klein123 , wenn die relevante Abrechnung erst am 25.02. lief, dann kann die DATEV auch nicht vor diesem Tag die Daten zur Kasse weiter geben. Das ist m.E. logisch - oder ?? Dass damit am drittletzten Banktag (hier der 24.02.) bei der Kasse nichts vorliegen konnte, führt zu deren Schätz-Automatismus in Vormonatshöhe und Differenzenausgleich bei nächster Gelegenheit (manche Kassen machen das sofort und andere mit dem Folgemonat). Hallo @durchschnittsbenutzer , wenn auf dem Protokolldruck das Datum "18.02." drauf steht, dann kann man mit fast 100%iger Sicherheit auch davon ausgehen, dass die Daten an diesem Tag auf den Weg gingen. Und sollte es dann ausnahmsweise doch mal an diesem Tag wegen EDV-Problemen in Nürnberg nicht klappen, dann ist noch genügend Luft zum Ende des Monats, um auch am 19.02. noch rechtzeitig übertragen zu haben. Sofern solche Verzögerungen auftauchen, wird normalerweise der Anwender auch seitens DATEV informiert. Außerdem wird bei tatsächlichem Nichtvorliegen des Nachweises bei der Kasse zum Stichtag dort ein Automatismus greifen, dass der Vormonatsbeitrag (hier also der Januar) im Schätzwege einfach nochmals Verwendung findet und eventuelle Differenzen bei nächster Gelegenheit ausgeglichen werden. Da brennt also im Normalfalle auch nichts an. Wir sind hier seit Anbeginn des Schätz-BNW-Verfahrens mit allen Lohnmandaten Anwender desselben und mir ist nicht erinnerlich, dass es schon jemals damit signifikante Probleme gegeben hätte.
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