Hallo, die Angaben zum Erstattungsverfahren melden die Krankenkassen an die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH). In den Institutionen im DATEV Arbeitsplatz wird die offizielle Datei der ITSG mit den Angaben aller Krankenkassen verwendet. Eine Änderung der Angaben ist nur durch die Krankenkassen über die ITSG möglich. Bei der betreffenden Krankenkasse gab es tatsächliche eine Änderung am 24.10.2024 bezüglich des Erstattungssatzes und des Beitragssatzes für die U2. Der Hinweis dient lediglich zur Information für Sie.
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