Und weil das ein schönes Streitthema ist: 1. Das sollte nicht der StB entscheiden, sondern der Arbeitsrechtler, 2. Arbeitgeber können durchaus sagen das sie trotzdem zahlen, 3. Der AN hat aktuell Rechtsanspruch auf Homeoffice, sofern dies möglich ist! Wenn der AG dies aus nicht ausreichend begründeten Argumenten ablehnt hat der AN Anspruch auf Fortzahlung. Es ist eine solch undurchsichtige Sache geworden, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist! Hier ohne Vertragsdaten zu fragen bringt absolut gar nichts!
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