Hallo, wir haben zum 01.01. zwei neue Mandanten aus einem Fremdsystem übernommen. Beide wurden bereits von uns im Oktober 2021 als Testmandanten angelegt und parallel haben wir die Abrechnungen Oktober bis Dezember 2021 simuliert. Wir hatten die Teilnahme an der Beitragsschätzung aktiviert. Jetzt wollen wir den Januar 2022 abrechnen. Der alte Dienstleister hat eine Beitragsschätzung für Januar 2022 noch angestoßen und wird mit einem negativen Beitragsnachweis Februar 2022 den den Januarbeitrag als Guthaben anstoßen. D.h. ich brauche für meinen Februarbeitragsnachweis den vollen Januarbeitrag + Schätzung für Februar. Muss ich nun über Differenzvorträge die Werte laut Auswertung 36 unseres Dezembers 2021 vortragen? Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine? Über eine Rückmeldung wäre ich unendlich dankbar.
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