Lieber Kollege, der Mandant ist natürlich bereit, für eine Beratung durch einen freiberuflichen Rentenberater ein entsprechendes Honorar zu zahlen. Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der Berufsstand jede Beratungsleistung berechnet. Mandanten, die kostenlose Beratungen erwarten, sollten entsprechend aufgeklärt werden. Viele Grüße B. Rumpf
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