Hallo Herr Hofmeister, ich sah bislang keinen Grund, den Ordnungsbegriff bei den Mandanten zu ändern. Der Mandant bekam seinen Ordnungsbegriff über die "Globale Freigabe" zugwiesen und das war es. Rein theoretisch müsste es sogar günstiger für den Mandant sein, da ja der Buchungsassistent 3,50 Euro kostet. Wenn ich ihn aber unter unserer Beraternummer laufen lasse, kostet die weitere Aktivierung nur 2,- Euro. Diese Angaben sind ohne Gewähr, da ich selbst noch mit Datev klären muss, ob ich es so richtig verstanden habe. Wenn der Ordnungsbegriff unter der eigenen Unterberaternummer läuft, ist es mit der Rechnungsgestaltung etwas transparenter. Wir stehen zur Zeit vor der gleichen Frage - Umstellen auf Unterberaternummer oder nicht. Sollte doch mit der "neuen" Leistungsübersicht ein Klacks sein 😉 Hier kann ich ja über "Leistung neu zuordnen", als Ersatz für den alten Nummernzusammenhang, meine Leistungen dem Mandant zuordnen (EO Comfort), dann müsste es ja funktionieren. Das wird meine Strategie sein. Viel Erfolg beim Umsetzen. LG's Michael Bechtold
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