Hallo Zusammen, vielleicht kann mir einer von euch helfen bzgl. der Lohnsteuerbescheinigung? Wir haben im Unternehmen ab April 2021 das System gewechselt von Datev auf Quicklohn, da wir keinen Steuerberater mehr haben, der für uns die Lohnabrechnungen durchführt. Jetzt ist es so, dass wir die Daten von Januar bis März 2021 in Quicklohn übertragen müssen. Bei Zeile 22 a dem AG Anteil zur RV, habe ich aus dem Lohnkonto die Beiträge zur RV von den Monaten Januar, Februar und März 2021 zusammengerechnet. Den AN-Anteil habe ich aus der Lohnabrechnung März, für die ersten drei Monate in diesem Jahr genommen. Wir sind im April schon in Kurzarbeit gewesen. Die AG-Anteile aus dem Lohnkonto und die AN-Anteile sind aber unterschiedlich hoch. Ist das dann richtig oder nehme ich die gleiche Summe für den AG-Anteil wie bei dem AN-Anteil??
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