Hallo, hierzu gab es ein interessantes Webinar der Techniker KK, nachzuschauen auf TK Webinare: Betriebliche Altersversorgung - Archiv. Hier wurde auch auf das Thema "AG zahlt bereits einen Zuschuss zur bAV" eingegangen. Wenn explizit vereinbart wurde, dass dieser gezahlt wird aufgrund der Einsparung von SV-Beiträge durch die Entgeltumwandlung, kann mitunter eine Anrechnung erfolgen. Siehe hierzu auch die FAQ zum Seminar, ebenfalls unter o.g. Link zu finden. Sinnvoll ist es aber wohl, beide Lohnarten separat auszuweisen. Viele Grüße!
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