Hallo DATEV-Community, im Auftrag meiner Kollegin möchte ich eine weitere Problematik zur Eigenorganisation Comfort in die Runde stellen... Szenario: Die Mandatsverantwortlichen (Steuerberater) haben entsprechend der jeweiligen Mandatszuordnung die Aufträge zur steuerlichen Beratung in ihrem Filter „Meine offenen Aufträge“. Wir verfahren derzeit so, dass wir für die einzelnen Beratungsleistungen Teilaufträge im Gesamtauftrag „Steuerliche Beratung“ anlegen. Der Mandatsverantwortliche (MV) bekommt nun alle Aufträge inkl. Teilaufträgen angezeigt - egal, ob die Teilaufträge mit Aufwänden bebucht sind oder nicht. Problem: Der Filter „Meine offenen Aufträge“ ist für den MV extrem unübersichtlich und er muss sich alle Aufträge gesondert aufklicken, um prüfen zu können, ob Aufwände da sind, die abgerechnet werden können. Das kostet extrem viel Zeit! Fragen: In welcher Form legen andere Kanzleien ihre Aufträge zur steuerlichen Beratung an? Auch mit Teilaufträgen oder für jede Art der steuerlichen Beratung einen extra Gesamtauftrag? Nach welcher Vorgehensweise prüfen andere Kanzleien ihre Aufträge zur steuerlichen Beratung auf Abrechenbarkeit? Besten Dank für sachdienliche Hinweise 🙂 Franziska Müller
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