Hallo Melanie, die Urlaubstage werden immer auf Grundlage der aufgelaufenen Beschäftigungstage ermittelt. So ist das auch korrekt. Also bei einem Gewerblichen Arbeitnehmer Vollzeit im September => 9 Monate x 30 Beschäftigungstage : 12 = 22,50 Urlaubstage Anspruch. Teilmonate bzw. Unterbrechungen können ein abweichendes Ergebnis bringen. Leider hast du keine Angaben zum Programm gemacht. Ich empfehle dir einfach mal in Datev Hilfe-Center die entsprechenden Beispiele zum Programm anzuschauen. >> Urlaub abrechnen - Bauhauptgewerbe Außerdem sind die Grundlagen in Lexinform "verlinkt". Viele Grüße Markus
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