Ich habe heute eine Antwort über den Eilservice erhalten.... Sie haben sich mit folgendem Anliegen bei uns gemeldet: Arbeitgeberdarlehen mit Sachbezug Es müssen alle geldwerten Vorteile im Abrechnungsmonat zusammengerechnet werden, um festzustellen, ob die Freigrenze von 50,00 EUR überschritten wird. Übersteigt der geldwerte Vorteil die Freigrenze, unterliegt der gesamte Wert der Sachbezüge der Lohnsteuerberechnung. In Ihrem Fall wird die Freigrenze aus dem Darlehen unterschritten. Zusammengefasst mit dem Sachbezug aber weiterhin überschritten. LODAS kann die automatische Überwachung nicht mehr durchführen, wenn ein Darlehen abgerechnet wird und zusätzlich weitere Sachbezüge über Festbezüge gebucht werden. Da sich die Zinsberechnung jeden Monat ändert, ist die einzige Möglichkeit, den Zinsvorteil jeden Monat händisch über die Bewegungsdaten Steuer- und SVpflichtig zu buchen. Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen "Auto. Überwach. geldw. Vorteil". Nehmen Sie auch den Zinssatz darunter raus, damit stellen Sie sicher, dass LODAS nichts automatisch berechnet. Anschließend buchen Sie bitte die Lohnart 848 bzw. 238 händisch über die Bewegungsdaten. Damit Sie wissen, dass Sie immer den richtigen Betrag buchen, empfehle ich Ihnen immer eine Probe mit aktiviertem Kästchen einzustellen, um den Betrag (Zinsvorteil) zu sehen. Dann das Kästchen deaktivieren und die steuer- und SV-pflichtigen Bezüge manuell mit den entsprechenden Stammlohnarten 848 bzw. 238. buchen. Vielleicht hilft es weiter..
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