Moin, die Meldung zum 01. des Folgemonats kenne ich nur bei einer Übernahme eines Auszubildenden in ein normales Anstellungsverhältnis. Hier ist m.E. die Korrektur taggenau zum 24./25.05.2021 vorzunehmen. Dies ist nur über zwei Personalnummern möglich. Die bisherige sv-pflichtige Beschäftigung muss daher zum 24.05.2021 beendet und eine neue Personalnummer mit einer Beschäftigung ab dem 25.05.2021 angelegt werden. Viele Grüße Uwe Lutz
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