Hallo, ich kann nur empfehlen, als Arbeitgeber den konkreten Sachverhalt den zuständigen Stellen (Deutsche Rentenversicherung - Prüfdienst sowie der Krankenkasse des Mitarbeiters) zu schildern, die eigene Rechtsauffassung darzustellen und um entsprechende Würdigung bitten. Parallel würde ich dem Mandanten und seinem Mitarbeiter empfehlen, selbst in die Spur zu gehen, um die Größenordnung der noch zu zahlenden Beträge (ESt etc., KV) in Erfahrung zubringen. Viele Grüße
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