Hallo zusammen, ich habe den Fall, dass meine Mandantin für die Stadt als Ratsmitglied tätig ist und hierfür eine Aufwandsentschädigung für 2021 erhalten hat. Kann mir jemand sagen, welcher Einkunftsart ich die Entschädigung zu zuordnen habe und welche Freibeträge ich geltend machen kann? Ich habe recherchiert und hätte § 3 Nr. 12 und 13 EStG unterstellt. Freibeträge sind abhängig von der Einwohneranzahl. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ihr das richtige raus gesucht habe. Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar. Gruß Gabi Pawlik
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